Flurförderfahrzeugschein (Staplerschein)
Flurförderfahrzeugschein (Staplerschein)
Sicherheit hat Vorfahrt!
Gabelstapler wie andere Flurförderzeuge dürfen nur von geeigneten und unterwiesenen Personen gefahren werden. Die Eignung wird durch den Staplerschein nachgewiesen, für den die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW) verschiedene Regelwerke bundesweit verbindlich erstellt haben.
So gewährleistet man einen fachgerechten Umgang mit diesen besonderen Transport- und Hebegeräten und schützt somit das Unternehmen nicht nur vor wirtschaftlichen Schäden an Gerät, Betriebsgebäude und Ladung, sondern leistet einen aktiven Beitrag zum innerbetrieblichen Arbeits- und Unfallschutz.